Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk


Regierung von Oberfranken -Gewerbeaufsichtsamt- informiert

Der leichtsinnige Umgang mit Silvesterfeuerwerk führt immer wieder zu schweren Unfällen. Bei unsachgemäßem Umgang bergen Raketen, Batteriefeuerwerke und Kanonenschläge ein enormes Unfall- und Brandrisiko. Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken weist auf folgende grundlegende Sicherheitsregeln hin:

  • Keine Feuerwerkskörper selbst herstellen
  • Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Öfen und Heizkörpern aufbewahren
  • Feuerwerkskörper niemals in Taschen von Kleidungsstücken aufbewahren
  • Feuerwerkskörper grundsätzlich nur nach Gebrauchsanweisung verwenden
  • Feuerwerkskörper niemals in Menschenmengen verwenden
  • Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur, Feuerwerkskörper der Klasse I sollen nur im Freien verwendet werden
  • Beim Anzünden beachten: Bewegungsrichtung des Streichholzes vom Körper weg
  • Nach Anzünden eines Feuerwerkskörpers Sicherheitsabstand nehmen, nicht in den Händen halten
  • Keine Feuerwerkskörper zusammenbündeln oder gemeinsam zünden
  • Wenn Feuerwerkskörper versagen oder nicht zünden, nicht nachkontrollieren oder sofort nachzünden. Besser nach längerer Zeit mit Wasser übergießen, um unkontrollierte Zündung zu verhindern
  • Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen! Notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen.

Bei Raketen ist zusätzlich zu beachten:

  • Möglichst nicht in der Nähe von Hochhäusern verwenden
  • Windrichtung beachten!
  • Holzstab in schmale Leerkörper (z.B. leere Flasche) stellen.
  • Auf Sicherheitsabstand achten.

Feuerwerkskörper der Klasse II, wie Böller, Frösche, Schwärmer, Vulkane, Raketen, Sonnen und Fontänen dürfen nur von Personen über 18 Jahre erworben und abgebrannt werden. Das Abbrennen ist nur an Silvester und Neujahr gestattet. Die weniger gefährlichen Gegenstände der Klasse I wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen oder Knallbonbons dürfen dagegen ganzjährig benutzt werden. Dennoch gilt es daran zu denken: Feuerwerkskörper sind keine Spielzeuge. Schon deshalb gehören sie nicht in Kinderhände.
Der Handel muss strikt die gesetzlichen Vorgaben für den Verkauf von Feuerwerkskörpern einhalten. So ist der Verkauf heuer nur in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember zugelassen. Ebenfalls vorgeschrieben ist, wie und in welcher Menge Böller und Raketen im Verkaufsraum angeboten werden dürfen.
Bereits vor den Verkaufstagen überprüft das Gewerbeaufsichtsamt die Lager des Handels hinsichtlich der Einhaltung der Lagerbestim-mungen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Regierung von Oberfranken -Gewerbeaufsichtsamt- unter Tel. 09561/7419-0 und über das Internet im Verbraucherinformationssystem VIS unter www.vis.bayern.de Thema: “Produktsicherheit/Produktgruppen/Haus¬haltswaren/Feuerwerk für Silvester”.

(Pressemitteilung der Regierung von Oberfranken, Nr. 178/2008 v. 29.12.2008)

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