Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg soll für seine Dissertation in Bayreuth nur ”ausnahmsweise” zugelassen worden sein.
Wie die Zeitung ''Der Tagesspiegel'' aus Fakultätskreisen erfahren haben will, habe zu Guttenberg nur mit einer Ausnahmegenehmigung eines CSU-nahen Professors an der Uni Bayreuth promovieren dürfen. Sein juristisches Prädikatsexamen sei mit ''befriedigend'' benotet gewesen. Mit einer solchen Examensnote seien juristische Promotionen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Ein solcher Fall sei nicht ungewöhnlich, hieß es weiter. Dass der Kandidat dann aber die Bestnote ''summa cum laude'' erziele, sei nicht der Regelfall. Guttenberg soll eine Stellungnahme dazu abgelehnt haben.