Im Fall der Plagiatsaffäre haben sich erstmals der Doktorvater und der Zweitgutachter geäußert.
Computerprogramme zur Plagiatserkennung seien 2006 bei weitem nicht so weit entwickelt gewesen wie heute. Im Fall der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg haben sich jetzt erstmals der Doktorvater, der ehemalige Bayreuther Juraprofessor Peter Häberle und der Zweitgutachter, Professor Rudolf Streinz von der Universität München geäußert. In einer offiziellen Mitteling heißt es, dass zu der Zeit, als Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg seine Doktorarbeit abgegeben habe, es technisch kaum möglich gewesen sei, sie auf übernommene Textstellen zu überprüfen. Computerprogramme zur Plagiatserkennung seien 2006 bei weitem nicht so weit entwickelt gewesen wie heute, heißt es weiter. Zudem sei eine elektronische Prüfung, auch heute noch, nicht zwingend üblich. Im Falle zu Guttenberg sei hinzugekommen, dass der ehemalige Verteidigungsminister während der gesamten Erstellung seiner Arbeit in engem Kontakt mit seinem Doktorvater stand, und sowohl im Rahmen von Gesprächen und Diskussionen, als auch bei einer mündlichen Prüfung große Sachkenntnis unter Beweis gestellt habe, so die Professoren. Um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern, schlagen Häberle und Streinz vor, alle Arbeiten künftig routinemäßig auf Plagiate zu überprüfen.