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[11. December 2009]

Der Winter kommt nach Oberfranken – und damit die Räum- und Streupflicht

Öffentlichen Gehwege müssen auf der ganzen Länge, mit der sie an einem angrenzenden Grundstück liegen, bei Schneefall oder Glatteis werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr geräumt und gestreut werden. Das Streuen von Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr zulässig und auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

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