Schadensersatzforderung nach DNA-Panne
Die Tettauer Kunststofffirma Böhm sieht einer Schadensersatzforderung nach der spektakulären DNA-Panne gelassen entgegen. Wie berichtet stammt die genetische Spur, die die Ermittler einer Straftäterin – dem sogenannten Phantom – zugeordnet hatten, aus dem Betrieb in Tettau. Böhm selbst könne nicht belangt werden, da das Unternehmen nie garantiert habe, DNA-frei zu produzieren.
DNA-Ermittlungspanne: Tettauer Firma wehrt sich
Es ist die unglaublichste Ermittlungs-Panne der letzten Jahre: Bundesweit sucht die Polizei eine Phantom-Killerin. Sie soll brutal gemordet haben. Das zumindest ergeben 39 DNA-Spuren. Doch dann stellt sich heraus: Die Wattestäbchen, mit denen die Proben genommen wurden, sind verschmutzt. Und hier kommt eine Kunststoff-Firma aus Tettau im Landkreis Kronach ins Spiel.