Abwrackprämie Antrag / beantragen


Im Rahmen des jüngsten Konjunkturpakets der Bundesregierung wurde die sogenannte Abwrackprämie in Kraft gesetzt.

Ein Antrag auf Abwrackprämie kann Fahrzeughaltern unter bestimmten Voraussetzungen 2.500 Euro einbringen. (Einige Bedingungen für die Verschrottungsprämie nachlesen.)

Man kann als Autobesitzer die Abwrackprämie beantragen, wenn

  1. das Auto älter als 9 Jahre ist. (Erstzulassung vor dem 14.1.2000)
  2. das Auto zuletzt mindestens 1 Jahr auf den Antragsteller der Abwrackprämie zugelassen war und
  3. ein Neufahrzeug (oder entsprechender Jahreswagen) erworben wird.

In jedem Fall ist es notwendig für den “Abwrackprämie Antrag” einen entsprechenden Verwertungsnachweis beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu beantragen.
Entsprechende Anträge und Unterlagen können beim BAFA (www.bafa.de) herunter gelden werden.

Übrigens, die offizielle Bezeichnung der Förderung heißt Umweltprämie. Abwrackprämie und Verschrottungsprämie sind umgangssprachliche Namen für diese Unterstützung zur Finanzierung.

Update:

Welche Erfahrungen haben Sie denn bisher mit der Abwrackprämie oder der ensprechenden Beantragung gemacht? War der Prozess reibungslos? War Ihnen Ihr Neuwagenhändler dabei behilflich. Wurde die Abwrackprämie bereits ausgezahlt?

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10 Reaktionen auf “ Abwrackprämie Antrag / beantragen ”

  1. [...] offizielle Titel der Förderung. Umgangssprachlich wird auch von Verschrottungsprämie und Abwrackprämie [...]

  2. Ist ja alles schön und gut mit der “Prämie” aber wie fast immer in unserer Politik wird vieles zu schnell und weit weit entfernt von wirtschaftlichen Aspekten entschieden. Schaut euch doch mal an welche Fahrzeuge gekauft werden…ist das nicht schlimm und dann das Unwort ABWRACK…
    Mfg S.D.

  3. Hartz IV Empfänger dürfen diese Prämie nicht beantragen, trotz Artikel 3 Grundgesetz! Sie bleiben aussen vor.

  4. Also, ich fände es schon sehr vermessen. Wenn sich ein Hatrtz 4-Empfänger einen Neuwaagen leisten kann, bekommt er die Stütze meiner Meinung nach zu unrecht! Klar, benachteiligt die Prämie alle die, die eben gar nicht erst darüber nachdenken müssen sich einen Neuwaagen zu kaufen, weil sie es sich gar nicht leisten können. Sollte es eine Umweltprämie sein, würde ich sie übrigens lieber den Bahnfahrern geben! Übrigens sollte auch die Bedingungung daran geknüpft sein, dass der Neue Waagen tatsächlich sparsamer ist und weniger Schadstoffe produziert. Kommerzprämie sollte das Ding heißen, weil tatsächlich teilweise Leute die Kleinwaagen ihrer Frauchens zum verschrotten geben und sich ein neues v6 Cabrio bestellen!

  5. Was soll nach gulpo pulpo daran sehr vermessen sein, dass sich ein Hartz IV Empfänger keinen Neuwagen leisten sollte??
    Einerseits heisst es, sehr flexibel zu sein, wenn der Arbeitsplatz nicht gerade am Wohnort ist – andererseits verwehrt der Staat gerade denjenigen eine Prämie zur Verschrottung ihres alten Gebrauchten KFZ, die es am nötigsten brauchen könnten. Ein altes gebrauchtes Auto hat z.B. mehr Reparaturkosten, höhere Steuerlast, darf nicht in die Umweltzone fahren.
    Neuwagen gibt es ab 5000 Euro mit Prämie, 7500 Euro ohne Prämie.
    Der Hartz IV Empfänger darf ja einen bestimmten Betrag an “Vermögen” besitzen. Für “Notfälle” wie ein neues Auto ist so etwas wichtig, denn nicht überall gibt es Busse und Bahnen oder einen “Nahverkehr”. Und gebrauchte KFZ gibts dann auch nur für mindestens 2500 Euro, denn soviel bekommt man ja als Abwrackprämie.
    Der Schreiber mulpo gulpo muss immer daran denken, dass es sehr schnell gehen kann und er selbst Hartz IV Empfänger wird.
    Wenn die Umweltprämie in den Ausbau des Nahverkehrs dort eingesetzt wird, wo keiner vorhanden ist oder es kein vernünftiges Angebot gibt, dann wäre dieses Geld sicherlich besser angelegt worden. Denn leider kommt die Prämie gerade denjenigen zugute, die das Geld der Abwrackprämie sowieso nicht nötig hätten, um sich z.B. einen Luxuswagen zu kaufen.

  6. Ich würde es begrüßen, wenn es die Abwrackprämie auch für die Leute, zugesagt würde, deren Fahrzeug, gestohlen wurde.

  7. Kann ich die Abwrackprämie beantragen ?
    Mein Vater ist am 14.Februar verstorben. Der PKW war auf den Namen meines Vaters angemeldet. Meine Mutter ist
    jetzt im Besitz des PKW´s welches verschrottet werden soll.
    Meine Mutter besitzt keinen Führerschein – ist jedoch gehbehindert und würde eine KFZ-Steuerermässigung erhalten.
    Das Auto ist noch nicht umgemeldet worden , da ich mir unsicher bin, ob nicht doch eine Abwrackprämie gezahlt würden könnte?
    Wer kann mir hier weiterhelfen ?

  8. Kann ich eine Umweltprämie vorsorglich beantragen , der Neukauf ist beschlossene Sache aber der Fahrzeugtyp/Hersteller steht noch nicht fest?
    Danke für Antwort.
    Freundlichen Gruss
    HJ

  9. @Kotz Ute
    Sofern der Erblasser (Ihr Vater) die Bedingungen für die Abwrackprämie erfüllt hat gehen diese Anspruchsoptionen auf die Erben über. Wenn Ihre Mutter Erbin ist, kann sie somit die Abwrackprämie beantragen. Sie muss nur per beglaubigter Kopie des Erbscheins die Rechtsnachfolge gegenüber der BAFA belegen.

    @Helmut Jente
    Der Antrag wird von der BAFA angenommen, wenn Sie eine Kopie des Kauf- oder Leasing-Vertrages oder einer verbindlichen Bestellung einreichen können.

  10. [...] Antrag auf Verschrottungsprämie (siehe auch » Abwrackprämie Antrag) bringt dem Fahrzeughalter unter bestimmten Voraussetzungen 2.500 Euro [...]