Antrag auf Verschrottungsprämie


In aller Munde ist derzeit die Verschrottungsprämie – so die landläufige Bezeichnung für die Umweltprämie – die nun durch die Bundesregierung beschlossen wurde.

Der Antrag auf Verschrottungsprämie (siehe auch » Abwrackprämie Antrag) bringt dem Fahrzeughalter unter bestimmten Voraussetzungen 2.500 Euro ein:

  • Das alte Fahrzeug muss vor dem 14.1.2000 zugelassen worden sein.
  • Es muss mindesten 1 Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein.
  • Es muss ein Neuwagen (oder ggf. ein Jahreswagen) erworben und zugelssen werden.

Um die Verschrottungsprämie beantragen zu können, muss ein sogenannter Verwertungsnachweis des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vorgelegt werden.
Das entsprechende Formblatt “Verschrottungsprämie Antrag” kann auf www.bafa.de herunter geladen werden.


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3 Reaktionen auf “ Antrag auf Verschrottungsprämie ”

  1. [...] erklärt der Hofer CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich: Wer einen Antrag auf Verschrottungsprämie stellen möchte, sollte dieses möglichst frühzeitig tun. Die hierfür [...]

  2. [...] unter bestimmten Voraussetzungen 2.500 Euro einbringen. (Einige Bedingungen für die Verschrottungsprämie [...]

  3. Die “Voraussetzung”, dass man kein Hartz IV Empfänger sein darf, wurde vergessen. Die müssen ihre Schrottautos weiterfahren und bekommen keine Prämiengutschrift, wenn sie einen Neuwagen kaufen müssten (gibts mit Prämie schon ab 5000Euro). Es soll ja Arbeitnehmer geben, die trotz Vollzeitstelle noch zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind. Denen kann man das Leben dadurch auch noch ein bisschen schwerer machen. Ausgrenzung wie vor 80 Jahren!