Öffentlichen Gehwege müssen auf der ganzen Länge, mit der sie an einem angrenzenden Grundstück liegen, bei Schneefall oder Glatteis werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr geräumt und gestreut werden. Das Streuen von Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr zulässig und auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. …
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- Wintereinbruch in Oberfranken
Der Winter ist wieder da. Und das mit richtig viel Schnee. Und so...