Der Winter kommt nach Oberfranken – und damit die Räum- und Streupflicht


Öffentlichen Gehwege müssen auf der ganzen Länge, mit der sie an einem angrenzenden Grundstück liegen, bei Schneefall oder Glatteis werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr geräumt und gestreut werden. Das Streuen von Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr zulässig und auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.   …
Weiterlesen bei TV Oberfranken (via RSS)

Kommentar hinterlassen

Kommentarfunktion wurde deaktiviert.